V. Honorare
1. Es
gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB.
Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch
den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen
zu Lasten des Kunden.
4. Das
Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
€ 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine
Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe
des Bildmaterials
1. Das
Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach
der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt
der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam,
wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die
Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt
das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während
des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
1. Bei
jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe
von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei
nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* €
0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
* €
1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für
beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe
des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* €
40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* €
125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* €
250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* €
500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten
ist.
5. Bei
fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch
die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
VIII.
1. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden
zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen.
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